Inszenierung s absoluten Herrschers im Staatsporträt Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose s mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Bei Abwesenheit s Königs ersetzte es ihn als Referenzpunkte r höfischen Etikette im Thronsaal.
Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt; lateinisch absolutus, „losgelöst“, im Sinne von legibus absolutus = „von n Gesetzen losgelöst“) wird eine Herrschaftsform in Monarchien bezeichnet, die von r Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit hanlnn Herrschers or ohne wesentliche politische Mitentscheidung ständischer or mokratischer Institutionen bestimmt ist (Alleinherrschaft).
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Systematisch dargestellt und auch gerechtfertigt wur diese Regierungsform im 16. und 17. Jahrhunrt unter anrem von Jean Bodin (1529–1569) und Thomas Hobbes (1588–1679).
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Absolutismus bezeichnet zugleich auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen n Religionskriegen s 16. und frühen 17. Jahrhunrts und n Revolutionen s späten 18. Jahrhunrts. Seit m En s 20. Jahrhunrts wird r Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Nierlan or konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Daher spricht man in r Geschichtswissenschaft traditionell von einem Zeitalter s Absolutismus, mitunter stattssen auch vom Zeitalter s Barock.
Heute gibt es kaum noch Staaten mit absolutistischer Herrschaft, von vereinzelten Beispielen wie Saudi-Arabien und m Vatikanstaat abgesehen, wo die Herrschaft aus religiösen Prinzipien abgeleitet wird.
Zeitlich gesehen entstand r Absolutismus im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit. Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft Europas glierte sich in mehrere Stän. Die privilegierten Stän in n bis dahin bestehenn Stänordnungen hatten politische Mitspracherechte und Befugnisse. Ausgehend von ähnlichen Ausgangssituationen (die institutionell allerdings sehr unterschiedlich waren) entwickelten sich in Europa sehr verschiene Ausprägungen s Absolutismus. n europäischen Staaten war gemeinsam, dass sie alle Herrschaftsgewalt vom obersten Herrscher ableiteten. In r feudalen und ständischen Ordnung s Mittelalters aber waren die Hoheitsfunktionen noch auf die verschien bevorrechtigten Träger, Al, Klerus und Städte, verteilt. Seit m 15. Jahrhunrt gelang es n Herrschern aber zunehmend, Hoheitsfunktionen wie z. B. Rechtsprechung or Verwaltung zu monopolisieren. Vor allem im westlichen, mittleren und nördlichen Europa (z. B. in Spanien, Frankreich, Schwen und Brannburg-Preußen) war r Absolutismus eine wesentliche Triebkraft für die Herausbildung morner, europäischer Staatswesen zwischen m 15. und m 17. Jahrhunrt. Besonrs utlich bilten sich die Strukturen s absolutistischen Staates in Frankreich heraus.
Sekundarstufe Unterrichtsmaterial Geschichte Neuzeit Absolutismus Und Französische Revolution: Porträt Ludwig Xiv, Differenziert üben
Das Titelblatt von Hobbes’ Leviathan zeigt n Souverän, r über Land, Städte und ren Bewohner herrscht. Sein Körper besteht aus n Menschen, die in n Gesellschaftsvertrag eingewilligt haben. Schwert und Hirtenstab in seinen Hänn symbolisieren die Vereinigung weltlicher und geistlicher Macht. Überschrieben ist die Abbildung durch ein Zitat aus m Buch Hiob: „Keine Macht auf Ern ist mit r seinen vergleichbar“.
Während sich die Herrscher traditionell darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnan erhalten zu haben, wur r ursprüngliche Absolutismus bereits von m französischen Staatsnker Jean Bodin als Antwort auf die Schriften r Monarchomachen theoretisch begrünt. Hintergrund waren die französischen Religionskriege, zu ren Beendigung ein Souverän mit unumschränkter Macht erforrlich schien, r m Land Frien und Sicherheit bringen konnte. Ähnliches lässt sich rund hunrt Jahre später für n Staatstheoretiker Thomas Hobbes sagen, ssen Werk Leviathan von 1651 eine Reaktion auf n Englischen Bürgerkrieg darstellte. r Historiker Eike Wolgast bezeichnet die Errichtung absolutistischer Staatswesen daher als „‚Notstandsdiktatur‘ zur Überwindung r konfessionellen Bürgerkriege“.
Bodin finierte maiestas (Souveränität) als summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas („höchste und von n Gesetzen losgelöste Macht über Bürger und Untertanen“).
L'État, C'est Moi!
R Staat – repräsentiert durch n Monarchen – habe die Aufgabe, die gemeinsamen Belange mehrerer Haushalte in rechte Bahnen zu lenken und somit ren souveräne Gewalt auszuüben, das heißt, r Staat stellt eine absolute, unteilbare und immerwähren Macht dar. Weiterhin führte er in seiner Schrift Sechs Bücher über n Staat n Allmachtsanspruch s Souveräns aus, auf ren Grundlage die späteren absolutistischen Herrschaftssysteme aufgebaut waren. Bodin sprach n absolutistischen Herrschern jedoch nicht ein Recht auf fürstliche Willkür zu, sonrn forrte in seinen Werken vielmehr die Achtung r Naturrechte, r göttlichen Gebote sowie n Schutz von Familie und Eigentum. r Anspruch, r Monarch solle lateinisch legibus solutus, „von n Gesetzen befreit“ sein, geht auf Formulierungen bei r Konstitution s römischen Prinzipats unter Kaiser Augustus zurück. r Prinzipat war aber, anrs als r 300 Jahre später von Kaiser Diokletian durchgesetzte Dominat keine absolutistische Herrschaftsordnung.
Thomas Hobbes geht in seinem Leviathan von r Fiktion eines Naturzustands aus, r durch völlige Freiheit s Einzelnen und Kriege r Menschen untereinanr geprägt gewesen sei. Um Frien nach außen und Sicherheit im Inneren zu erlangen, hätten sie einen Vertrag miteinanr geschlossen und einen Souverän eingesetzt, m sie all ihre individuell-freiheitlichen Rechte abgetreten hätten. Von da an sei dieser Souverän die Quelle sämtlichen Rechts, selber aber an keinen Vertrag gebunn.
R Souverän kann auch ein Monarch sein, Hobbes wur mit seinem Leviathan zum geistigen Begrünr r neuzeitlichen Staatsphilosophie. Die politischen Begründungen für n praktischen Absolutismus in Frankreich stützten sich allerdings nicht auf ihn, sonrn auf göttliches Recht, das r Ie königlicher Souveränität die letzte Überhöhung verlieh.

Ludwig Xiv. In Geschichte
In utschland entwickelte die Naturrechtslehre Samuel von Pufendorfs und Christian Wolffs einen anren Weg zur Herrschaftslegitimation. Sie gingen von einem doppelten Herrschaftsvertrag aus: r erste war ein Gesellschaftsvertrag, r n Staat als solchen entstehen ließ. r zweite war dann r Herrschaftsübertragungsvertrag mit m künftigen Herrscher. Dies ermöglichte sowohl die Übertragung absoluter Machtfülle als auch die Vereinbarung von Grundgesetzen, die die Macht beschränkten or von r Zustimmung anrer Institutionen abhängig machten. Damit konnte r Herrscher auf die Erfüllung vorrangiger Staatsziele r inneren und äußeren Sicherheit und r gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichtet wern. Bei völliger Perversion r Staatszwecke or schwerer Verletzung dieser Grundgesetze war so auch ein Wirstandsrecht gegen n Herrscher ermöglicht.
Als Kennzeichen für n Absolutismus wird r Verstaatlichungsprozess angesehen: Statt s komplexen Netzes sich teils überlagernr persönlicher Rechtsbeziehungen, wie es n mittelalterlichen Personenverbandsstaat gekennzeichnet hatte, setzte sich nun das morne Staatsverständnis durch, das ein zusammenhängens Staatsgebiet mit linearen Grenzen impliziert, ein Staatsvolk mit gleichen Rechten und Pflichten, eine monopolisierte, legitime Staatsgewalt nach innen und uneingeschränkte Souveränität nach außen.
Als Kennzeichen einer absoluten Monarchie nennt r Politikwissenschaftler Uwe Backes, dass „die monarchische Exekutive Normen setzen und anwenn kann, ohne auf die Mitwirkung eines anren Verfassungsorgans mit eigenen Machtbefugnissen angewiesen zu sein“.
Absolutismus In Frankreich Und Preußen
Lässt sich seine Manifestation ialtypisch unter anrem in r Aufstellung stehenr Heere, m Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, r Einbindung r Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem erkennen. Darüber hinaus hätte ein Wanl im Selbstverständnis s barocken Fürsten zu einer Intensivierung s höfischen Lebens stattgefunn, das seine Hochblüte am Versailler Hof Ludwigs XIV. fand.
R absolute Monarch beanspruchte zwar die unbeschränkte und ungeteilte Staatsgewalt ohne Mitwirkung von Stänn or Parlament; Theoretiker r absoluten Monarchie wie Thomas Hobbes or Jean Bodin betonten aber auch Beschränkungen r Herrschaft, etwa dass r Monarch in seinem Hanln an die Gebote r Religion, an das Naturrecht und gegebenenfalls auch an die Staatsgrundgesetze zu halten hat.

In r zumeist als „aufgeklärter Absolutismus“ bezeichneten Spätphase „absolutistischer Herrschaft“ hätte sich r Fürst als „erster Diener s Staates“ verstann und eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik verfolgt, die sich unter anrem in religiöser Toleranz, Reformen s Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung r Rechtspflege wirspiegelte.
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Immer noch landläufig wird r „Absolutismus“ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter s Barocks zur höchsten Blüte gelangte. Diese Form r Typisierung begann mit m Historiker Wilhelm Roscher, r im 19. Jahrhunrt erstmals n Versuch unternahm, das „absolutistische Zeitalter“ zu periodisieren und r aufgeklärten Epoche eine gesonrte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge, die mit konfessionellem Absolutismus beginnt, in einen höfischen Absolutismus übergeht und schließlich im aufgeklärten Absolutismus münt.
Das Musterbeispiel für n „höfischen Absolutismus“ ist die Herrschaft s französischen Königs Ludwig XIV. Später habe sich aus m reinen „Absolutismus“ r so genannte „aufgeklärte Absolutismus“ entwickelt, in m das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel s ansonsten absolut regierenn Monarchen wur: r König habe sich selbst als r erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen) verstann.
Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wur seit m 19. Jahrhunrt das Roschersche Moll zunehmend auf Teilgebiete r Geschichte r Frühen Neuzeit bezogen. So sprach man vom praktischen, bürokratischen, germanischen und m romanischen „Absolutismus“, ohne n Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschie aufzuzeigen.
Die Kirche Im Absolutismus
Während r Begriff Zeitalter s Absolutismus als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom Westfälischen Frien (1648) bis zum Ausbruch r Französischen Revolution (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am En s 20. Jahrhunrts die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung s „absoluten Herrschers“ unter Ausschaltung aller r Zentralisierung entgegenstehenn Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach m „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.

R britische Historiker Nicholas Henshall glaubt, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne zentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wäre.
„Frankreich unter Ludwig XIV. war nicht zentralisiert, es stand nicht unter direkter staatlicher Kontrolle, und seine Gesetze waren nicht vereinheitlicht. Harmonie wur hergestellt durch Konsens, nicht durch Zwang.“
Mindmap Die Stadt Im Absolutismus
Nach Dagmar Freist geht es in dieser Forschungskontroverse um die Gegenüberstellung r absolutistischen Herrschaftsform, die sich im Selbstverständnis s Königs, in seiner Gesetzgebung und in r zeitgenössischen politischen Theorie fint, mit r konkreten Herrschaftspraxis, in r die intermediären Gewalten und Kompromisse zwischen Zentrum und Peripherie von

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