Ordnungswidrigkeit BußGeldkatalog 2014

Ordnungswidrigkeit BußGeldkatalog 2014

Wie viele Punkte drohen und was erwartet mich an Bußgeld? Erfahren Sie jetzt, was sich im neuen Bußgeldkatalog ändert und womit Sie bei welchem Vergehen zu rechnen haben.

Viele Autofahrer haben darauf gewartet, dass der Bußgeldkatalog reformiert wird. Am 1. Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister (FAER) für die gesamte Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und brachte grundlegende Veränderungen des bisherigen Punktesystems in Flensburg mit sich. Die Veränderungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgenommen, damit mehr Gerechtigkeit, Klarheit und Transparenz im juristischen Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsteht.

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Das vorige System gehörte zu einem der kompliziertesten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Der neue Bußgeldkatalog sollte es deshalb vereinfachen, sowie eine Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit zum Ziel haben. Dementsprechend werden seit Anfang Mai nur noch Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespeichert, die auch direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.

Der Neue Bußgeldkatalog Präsentiert Vom Tuningszeneanwalt

Die wohl signifikanteste Änderung des Fahreignungsregisters ist die Verkürzung der maximal erhältlichen Punkte in Flensburg von ursprünglich 18 auf 8. Unterschieden wird dabei zwischen Ordnungswidrigkeiten und groben Ordnungswidrigkeiten, sowie zwischen Straftaten und solchen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. hilft Ihnen, sich bei der Neuausrichtung des Gesetzes zurecht zu finden und zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen im Detail.

Die größte Neuerung der Reform war die Einführung des neuen Punktesystems. Gab es zuvor maximal 7 Punkte für ein Vergehen im Straßenverkehr, ist die Anzahl mittlerweile auf 3 reduziert. Doch handelt es sich bei diesem Schritt nicht um eine Abschwächung des Systems, denn auch die Anzahl der Punkte die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wurden drastisch von 18 auf 8 gesenkt. Demnach haben auch kleinere Vergehen wesentlich größere Auswirkungen auf den Punktestand.

Wie auf der Abbildung deutlich wird, heißt es mit dem neuen Bußgeldkatalog Vorsicht. Kleinere Ordnungswidrigkeiten wie das Überschreiten der Geschwindigkeit ab 21 km/h haben seit dem Frühsommer wesentlich größere Auswirkungen auf Ihr Punktekonto als davor. Vergehen wie Alkoholmissbrauch am Steuer werden wie üblich weiter hart geahndet.

Neues Vs. Altes Punktesystem In Flensburg ||| Bußgeldcheck Von Bild

Straftaten, die nach dem alten System mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, werden inzwischen mit 3 Punkten geahndet und gelten als Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:

Einige Straftaten, welche zu Beginn des Jahres noch mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, können allerdings auch „nur“ mit 2 Punkten geahndet werden und gelten als Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:

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Schwere Ordnungswidrigkeiten, die bisher mit 3-4 Punkten abgestraft wurden, werden derweil mit 2 Punkten geahndet und gelten als schwere Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, z.B.:

Bußgeldkatalog 2015 Für Pkw, Lkw Und Fahrrad

Die Verjährung ist eines der Hauptthemen rund um die Flensburger Punkte. Durch die neue Regelung kehrte endlich Ruhe ein. Punkte werden nicht mehr durch eine neue Ordnungswidrigkeit verlängert. Jeder Punkt baut sich von dem Tag der Tat an ab. Je nach Härte des Vergehens variiert auch die Verjährungsfrist der Punkte.

Für eine Überbrückungsdauer von fünf Jahren werden „alte“ Punkte, die in das neue System übernommen wurden, noch nach altem Recht getilgt. Das bedeutet, dass alte Fristen und vor allem auch Tilgungshemmungen, die es nach der neuen Regelung nicht mehr gibt, in dieser Zeit weiterlaufen. Nach fünf Jahren sind dann fast alle alten Punkte getilgt. Es bleiben solche übrig, die durch alkoholisiertes Fahren entstanden sind. Hier verfällt die Tilgungshemmung ebenfalls erst nach der Überbrückungszeit von fünf Jahren.

Neuer

Die bis dahin verstrichene Zeit wird dann auf die neue feste Tilgungsfrist von 10 Jahren angerechnet. Die Überliegefrist, das heißt die einjährige Bewährungszeit nach der Verjährung eines Punktes, bleibt auch in der Neuregelung bestehen.

Bußgeld: Verjährung Von Ordnungswidrigkeiten Im Straßenverkehr

Auch das System rund um den Abbau von Punkten hat sich geändert. Ein Punkterabatt durch ein Seminar ist ab gesammelten 6 Punkten in Flensburg nicht mehr möglich. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur noch 1 mal alle 5 Jahre möglich und sorgt nur noch für die Reduzierung eines Punktes, unabhängig vom Punktekonto.

Ein neu erstelltes Seminar ersetzt das vorige Aufbauseminar. Für Punktesünder mit 1-5 Punkten besteht die Möglichkeit, alle 5 Jahre durch ein Teilnehmen ihren Punktestand um 1 Zähler zu verringern. Personen mit mehr Punkten werden zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet, haben aber nicht die Möglichkeit, ihren Punktestand zu verkleinern. Das Seminar umfasst 2 Teilmaßnahmen, eine verkehrspädagogische und eine verkehrspsychologische Maßnahme. Kostenpunkt: 400 Euro.

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Es gibt auch Tatbestände, welche seit Mai nicht mehr zum Erhalt von Punkten führen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:

Carsten Krumm: Der Neue Bußgeldkatalog

Wichtig: Haben Sie durch eines dieser Vergehen in der Vergangenheit Punkte in Flensburg erhalten, wurden diese mit in Kraft treten des neuen Bußgeldkatalogs automatisch gelöscht. Beispiel: Haben Sie einmal für das Befahren einer Umweltzone ohne grüne Plakette 2 Punkte bekommen, so wurden diese in 0 Punkte umgewandelt.

Da mit der Reform vom 01. Mai 2014 nur noch solche Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen, wurden die Kosten bei folgenden Vergehen angehoben und die Punkte an das neue System angepasst.

Punktereform

Wer clever war, hat vor der Neuregelung seinen Punktestand überprüft. Bei bis zu 8 Punkten auf dem Konto konnte man vor dem 1. Mai mit dem Besuch eines Aufbauseminars noch drastisch Punkte abbauen. In einem Aufbauseminar wurden vor dem neuen System bei einem Punktestand zwischen 1 und 8 noch bis zu 4 Punkte abgebaut. Aus 8 Punkten wurden so nach der Umrechnung ohne Probleme 2, ohne Aufbauseminar sind es nach der Umrechnung nun 4. Bei weniger als 8 Punkten konnte man seinen Stand sogar auf nur 1 Punkt reduzieren. Ihren Aktuellen Punktestand können Sie online oder per Brief unter www.kba-online.de abfragen.

Der Aktuelle Bußgeldkatalog: 16. Auflage (adac Fachliteratur)

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